Die Europäische Union

EU-Fahne

Was ist die Europäische Union?

Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft von Staaten, die sich vertraglich zur Zusammenarbeit und Harmonisierung in mehreren Bereichen, geeinigt haben. Mit dem Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, erhielt die Europäische Union eine gewisse Rechtspersönlichkeit. Damit ist die Europäische Union für die in den Verträgen vereinbarten Bereichen legitimiert entsprechende Gesetze zu erlassen, die in den Mitgliedsstaaten einheitlich gelten.

Derzeit sind 27 Staaten Mitglied der Europäischen Union. Folgende Tabelle zeigt die Auflistung dieser Staaten:

Mitgliedsstaat: Eintrittsdatum:
Belgien 01.01.1958
Bulgarien 01.01.2007
Dänemark 01.01.1973
Deutschland 01.01.1958(Bonn)
03.10.1990(Berlin)
Estland 01.05.2004
Finnland 01.01.1995
Frankreich 01.01.1958
Griechenland 01.01.1981
Irland 01.01.1973
Italien 01.01.1958
Kroatien 01.07.2013
Lettland 01.05.2004
Litauen 01.05.2004
Luxemburg 01.01.1958
Malta 01.05.2004
Niederlande 01.01.1958
Österreich 01.01.1995
Polen 01.05.2004
Portugal 01.01.1986
Rumänien 01.01.2007
Schweden 01.01.1995
Slowakei 01.05.2004
Slowenien 01.05.2004
Spanien 01.01.1986
Tschechien 01.05.2004
Ungarn 01.05.2004
Zypern 01.05.2004

Tabelle Stand: September 2020

D.h. also, dass in den oben aufgelisteten Ländern einheitliche Bedingungen für den durch die Europäische Union geregelten Bereiche herrschen. Einer dieser Bereiche ist der Binnenmarkt, innerhalb dessen für bestimmte Produkte eine CE Kennzeichnung erforderlich ist. Produkte die eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung tragen, können in jedem Land der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Durch die CE Kennzeichnung wird ausgedrückt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union entspricht, die in allen Mitgliedsländern einheitlich gelten.

Im nächsten Kapitel wollen wir auf den Aufbau und die Arbeitsweise der Europäischen Union eingehen. Den Fokus wollen wir jedoch auf CE relevanten Themen halten.

Wie ist die Europäische Union aufgebaut?

Die Europäische Union kennt sieben Organe:

  • Das Europäische Parlament
  • Der Europäische Rat
  • Rat der Union
  • Die Europäische Kommission
  • Der Gerichtshof der Europäischen Union
  • Die Europäische Zentralbank
  • Der Rechnungshof

Wir möchten auf drei Organe etwas näher eingehen, da diese bzgl. der CE-Kennzeichnung eine wichtige Rolle spielen. Denn die Konstellation aus diesen drei Organen führt dazu, das z.B. Richtlinien, wie z.B. die Maschinenrichtlinie enstehen. Erst solche Richtlinien stellen detaillierte Anforderungen an die CE-Kennzeichnung.

  • Das Europäische Parlament
  • Rat der Union
  • Die Europäische Kommission

Wie funktioniert die Europäische Union?

Bezogen auf die CE relevanten Themen entstehen Richtlinien, Verordnungen oder Beschlüsse durch die Tätigkeiten der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die drei sind auch als institutionelles Dreieck bekannt. Dem Europäischen Parlament und dem Rat kommen dabei der legislative Teil zu und der Europäischen Kommission der Exekutive. D.h. kurz gesagt, die Europäische Kommission arbeitet die Richtlinien etc. aus und legt sie dem Rat und dem Europäischen Parlament als Vorschlag vor. Die beiden entscheiden dann gemeinsam ob es zu einem Gesetzesbeschluss kommt oder nicht.

Ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden legislativen Organen dem Rat und dem Europäischen Parlament ist der, das das Europäische Parlament vom Volk gewählt wird. Im Rat sitzen Vertreter der nationalen Regierungen.

Das Verfahren das die drei Organe einhalten müssen nennt sich "Ordentliches Gesetzgebungsverfahren" und ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Artikel 294 festgeschrieben. Die untere Abbildung zeigt den Prozess der bei diesem Verfahren angewendet wird. Die Spalten entsprechen dem Organ der Europäischen Union, welches tätig wird und die Zeilen geben die Phase wieder in der sich das Verfahren befindet.

Organe der EU

Wir wollen nun den oben abgebildeten Prozess etwas näher betrachten und erläutern. Die folgenden Kapitel gehen dabei auf die einzelnen Phasen ein, und beschreiben kurz welche Aufgabe welches Organ hat.

Vorschlag

Es ist die Europäische Kommission und nur diese, die einen Vorschlag zu einer Richtlinie, Verordnung oder einem Beschluss einreichen darf. Das Europäische Parlament oder der Rat dürfen die Kommission lediglich auffordern für ein bestimmtes Thema einen Vorschlag auszuarbeiten. Hat die Kommission nun einen Vorschlage für einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet übergibt sie diesen an den Rat und dem Europäischen Parlament.

1. Lesung

In der 1. Lesung ist zunächst das Europäische Parlament am Zug, indem es ihren Standpunkt zu dem Dokument festlegt. Diesen Standpunkt kommuniziert das Europäische Parlament an den Rat. Dieser hat nun die Aufgabe den Standpunkt des Europäischen Parlaments zu billigen. Ist der Rat der selben Überzeugung wie das Europäische Parlament, ist das Verfahren beendet und das Gesetz ist beschlossen.

Was wenn der Rat jedoch anderer Meinung ist? Dann muss auch dieser seinen Standpunkt festlegen und dem Europäischen Parlament die Änderungen erläutern. Die Europäische Kommission wird ebenso aufgefordert zu den Standpunkten des Rats Stellung zu beziehen. Ist dies erfolgt wird das Gesetz einer zweiten Lesung unterzogen.

2. Lesung

In der 2. Lesung kann nun das Europäische Parlament das abgeänderte Gesetz, entweder billigen, nicht billigen oder noch einmal abändern. Mit der Billigung kann das Gesetz in Kraft treten. Die nicht Billigung durch das Europäische Parlament führt direkt zu einer Ablehnung des Gesetzes. Möchte das Europäische Parlament jedoch das Gesetz abändern, bezieht die Europäische Kommission Stellung zu den Punkten. Auf dieser Grundlage hat der Rat wieder die Möglichkeit einer Billigung des Entwurfs.

Ist der Rat einverstanden und billigt den Entwurf ist der Weg für das Gesetz frei.

Vermittlung

Bei einer nicht Billigung des Rates muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser besteht aus einer Gruppe von Mitgliedern des Rat und des Europäischen Parlament. Die Gruppe hat das Ziel einen gemeinsamen Entwurf zu erstellen und damit eine Einigung zu finden. Die Europäische Kommission wirkt bei dem Prozess unterstützend.

Kommt kein gemeinsamer Entwurf zustande, gilt das Gesetz als gescheitert.

3. Lesung

Bei einer Einigung und damit einem gemeinsamen Entwurf des Gesetzes wird dieser dem Rat und dem Europäischen Parlament eines letztes mal zur 3. Lesung übermittelt. Beide Organe müssen nun zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.