CE-Kennzeichnung - Betreiber - Verkettung und Wesentliche Veränderung von Maschinen

Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet eine CE-Kennzeichnung anzubringen und das zugehörige Konformitätsverfahren durchzuführen, insofern das Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden soll. Als Betreiber einer Maschine sind Sie in der Pflicht, auch nur solche Maschinen zu beschaffen. Doch was passiert, wenn die Rollenverteilung nicht mehr eindeutig ist, und Sie als Betreiber plötzlich zum Hersteller werden. Mit diesem Artikel möchten wir genau auf diese Fälle eingehen.

CE-Kennzeichnung Betreiber von Maschinen

Inhalt

  • Was müssen Betreiber von Maschinen wissen?
  • Was ist eine CE-Kennzeichnung?
  • Was ist bei der Beschaffung beim Hersteller zu berücksichtigen?
  • Ist eine CE-Kennzeichnung bei einem Eigenbau von Maschinen erforderlich?
  • Wann hat man eine wesentliche Veränderung von Maschinen?
  • Was ist eine Verkettung von Maschinen?

Was müssen Betreiber von Maschinen wissen?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller einer Anlage, dass sein Produkt mit den aktuell gültigen und anwendbaren europäischen Richtlinien übereinstimmt. Dazu stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus, in der er die entsprechenden Richtlinien und die zugehörigen harmonisierten Normen vermerkt. Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt bezieht sich dann auch nur auf den Inhalt dieser Konformitätserklärung. Doch warum ist nun die Kenntnis von der CE-Kennzeichnung auch für den Betreiber relevant? Nun ganz einfach! Sie dürfen als Betreiber und Arbeitgeber Ihrem Personal nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen die den Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen der EU entsprechen. Tragen Anlagen keine CE-Kennzeichnung, müssen Sie davon ausgehen, dass diese nicht mit solchen übereinstimmen. Eine Verwendung und Bereitstellung solcher Anlagen, wäre somit unzulässig. Zusätzlich birgt dann hier auch die Gefahr, dass sie als Betreiber unwissentlich zum Hersteller werden und die CE-Kennzeichnung damit sogar selbst anbringen müssen.

In der oberen Abbildung können Sie den Zusammenhang zwischen den beiden Rollen "Betreiber" und "Hersteller" erkennen. Mit diesem Artikel, möchten wir Ihnen erläutern, wie wichtig es ist, auf diese Rollen bei der Beschaffung von Maschinen zu achten. Denn zum einen sollen Sie nicht versehentlich zum Hersteller werden und zum anderen dürfen Sie die Anlagen auch nur bei Herstellern beschaffen die CE konform produzieren. Dazu möchten wir im folgenden auf die vier relevanten Fälle bei der Beschaffung von Maschinen eingehen, bei der Sie als Betreiber mit der CE-Kennzeichnung konfrontiert werden. Jedem Fall haben wir ein Kapitel gewidmet, welches mit jeweils einem Video begleitet wird. Bevor es jedoch los geht, möchten wir zunächst der Frage, was denn eine CE-Kennzeichnung ist auf den Grund gehen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie sich gerne an unser Team wenden. Sie erreichen es unter folgender email Adresse:
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Was ist eine CE-Kennzeichnung?

Möchte ein Hersteller eine Maschine oder auch ein anderes Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen, muss dieses allen anzuwendenden Gesetzen entsprechen. Dabei spielt es auch keine Rolle ob sich dieser innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union aufhält. Dazu führt der Hersteller eine Richtlinienrecherche durch und prüft welche Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union für sein Produkt gelten. Eine solche Harmonisierungsrechtsvorschrift ist z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Fordert mindestens eine dieser Harmonisierungsrechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung, ist eine Anbringung erforderlich. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller also, dass er die für sein Produkt geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften eingehalten hat und die dort beschrieben Konformitätsverfahren durchgeführt hat. Ebenso bestätigt er, dass die in der Konformitätserklärung angegebenen zu den Harmonisierungsrechtsvorschriften harmonisierten Normen angewendet wurden. Es ist wichtig zu verstehen, dass die CE-Kennzeichnung eine Erklärung des Herstellers ist und nicht mit einem Qualitätssiegel gleichgesetzt werden kann.

CE-Kennzeichnung Hersteller Maschine

Lassen Sie uns nun etwas in die Vergangenheit springen, vor der Zeit der CE-Kennzeichnung. Wenn Sie damals in Deutschland eine Maschine hergestellt haben, musste diese selbstverständlich auch den deutschen Gesetzten und den damit verbundenen Normen genügen. Wollten Sie die gleiche Maschine nun in Frankreich verkaufen, musst diese natürlich mit den dort herrschenden nationalen Gesetzen übereinstimmen. Dies führte unweigerlich zu Handelshemmnissen, die mit der Gründung der Europäischen Union und damit des europäischen Wirtschaftsraumes abgebaut werden sollten.

Damit waren dann auch die Harmonisierungsrechtsvorschriften und die CE-Kennzeichnung geboren. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Richtlinien auch wenn Sie so heißen dennoch ein Gesetz sind, denn sie werden ins nationale Gesetz übertragen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. ist im ProdSG verankert. Wenn Sie sich die 9.ProdSV zu Gemüte ziehen, werden sie die Inhalte der Maschinenrichtlinie wiederfinden.

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass eine Harmonisierungsrechtsvorschrift nur Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes stellt und keine Lösungen vorgibt. Damit soll der technischen Innovation der Hersteller keine Grenzen und gleichzeitig ein hoher Standard an Sicherheit gesetzt werden. Die weiter oben erwähnten harmonisierten Normen, sind Normen die bei Anwendung, eine Konformitätsvermutung zur jeweiligen Richtlinie auslösen. Eine solche Norm konkretisiert die Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften auf technischem Niveau und sind somit als Mindestanforderung zu betrachten. Durch die Anwendung der harmonisierten Normen soll auch ein wettbewerbswidriges Verhalten unterbunden werden. Ein günstiger Preis, darf nicht auf Kosten der Sicherheit des Personals entstehen. Gerade hier sind auch Sie als Betreiber von Maschinen gefragt, wenn Sie bei der Beschaffung der Maschine die Vergleichbarkeit der Angebote in der Angebotsphase herstellen und der Einkauf auf dieser Basis die Bestellung auslöst.

Kommen wir nun nach der kurzen Einleitung zur CE-Kennzeichnung zu den vier Fällen die eintreten können, bei denen Sie als Betreiber mit der CE-Kennzeichnung konfrontiert werden.

  1. Fall: Beschaffung beim Hersteller
  2. Fall: Eigenbau oder Eigenherstellung einer Maschine
  3. Fall: Wesentliche Veränderung einer Maschine durch einen Umbau oder einer Modernisierung
  4. Fall: Verkettung von Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen

Diese Fälle möchten wir nun in den folgenden Kapiteln näher vertiefen und die damit einhergehenden Fragen beantworten.

Was ist bei der Beschaffung beim Hersteller zu berücksichtigen?

Wenn sie als Betreiber Ihrem Personal eine Maschine als Arbeitsmittel bereitstellen haben Sie nach Betriebssicherheitsverordnung mindestens zwei Verpflichtungen. Zum einen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zum anderen die ausschließliche Bereitstellung von Arbeitsmitteln die den Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Richtlinien genügen. Bei Maschinen heißt das, dass Sie prüfen müssen ob die Maschine tatsächlich eine CE-Kennzeichnung trägt und eine ordnungsgemäße Konformitätserklärung vorhanden ist. Ebenso müssen Sie prüfen, ob Ihnen die erforderlichen Benutzerinformationen in ausreichender Form vorliegen. Denn meistens ist dies Ihre einzige Grundlage auf der Sie Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung stützen können. Überwiegend erfolgt diese Angabe über die Betriebsanleitung des Herstellers, innerhalb welcher die Restrisiken definiert sind auf die der Betreiber mit weiteren Maßnahmen zu reagieren hat.

Ganz wichtig jedoch! Bleiben Sie in Ihrer Rolle als Betreiber, außer Ihnen sind die Pflichten eines Herstellers bewusst und können diese Rolle tatsächlich annehmen. Dazu ist es gerade bei Sonderanlagen bereits zu Beginn erforderlich die Systemgrenzen und damit die Reichweite der CE-Kennzeichnung zu definieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht versehentlich in die Herstellerrolle rutschen, selbst wenn alle Lieferanten CE konform liefern.

CE-Kennzeichnung Beschaffung Maschine

Ist eine CE-Kennzeichnung bei einem Eigenbau einer Maschinen erforderlich?

Diese Frage ist erstmal mit "JA" zu beantworten. Die Harmonisierungsrechtsvorschriften regeln die Inverkehrbringung eines Produktes und im Falle der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die einer juristischen Maschine. Juristisch deshalb, da unter die Maschinenrichtlinie auch andere Produkte, wie z.B. Sicherheitsbauteile oder Ketten, fallen.

D.h. sobald Sie eine selbst gebaute Maschine Ihrem Personal als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, haben Sie diese Maschine in Verkehr gebracht. Damit sind Sie, wie jeder andere Hersteller auch, verpflichtet eine Richtlinienrecherche durchzuführen und eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Sie nehmen also beim Eigenbau einer Maschine tatsächlich die beiden Rollen Hersteller und Betreiber ein. Handelt es sich im Unternehmen um zwei unterschiedliche Abteilungen, nimmt jede die entsprechende Rolle ein. Selbstverständlich müssen Sie als Betreiber auch wenn Sie die Maschine selbst konstruiert und eine Risikobeurteilung durchgeführt haben, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung, wie von der Betriebssicherheitsverordnung gefordert, durchführen.

CE-Kennzeichnung Eigenbau Maschinen

Wann hat man eine wesentliche Veränderung von Maschinen?

Gerade im Sonderanlagenbau kann es vorkommen, dass eine Maschine modernisiert oder umgebaut werden muss. Hier ist in Bezug auf die CE-Kennzeichnung zu bewerten ob die Maschine so stark verändert wird, dass von einer neuen Inverkehrbringung gesprochen werden kann.

D.h. Sie müssen nicht wegen jeder Kleinigkeit eine neue CE-Kennzeichnung und das damit verbundenen Konformitätsverfahren durchführen. Erst wenn die Änderungen so gravierend sind, dass neue Gefährdungen entstehen, oder bereits bestehende Gefährdungen in ihrem Risiko erhöht werden, spricht man von einer wesentlichen Veränderung. Damit muss also eine CE-Kennzeichnung erst dann angebracht werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Maschine vorliegt. Ist dies der Fall, und Sie ändern die Maschine als Betreiber, werden Sie zum neuen Hersteller der Maschine und müssen die CE-Kennzeichnung selbstständig anbringen und das damit verbundene Konformitätsverfahren durchführen.

CE-Kennzeichnung Betreiber wesentliche Veränderung

Was ist eine Verkettung von Maschinen?

Bei einer Verkettung von Maschinen, werden mehrere Maschinen funktional und sicherheitstechnisch zusammengefügt um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Die reine Integrat,ion in eine gemeinsame Not-Halt Schnittstelle, gilt jedoch nicht als sicherheitstechnischer Zusammenhang. Es muss sich schon um eine Sicherheitsfunktion handeln.

Die Maschinenrichtlinie nennt dies eine Gesamtheit von Maschinen. Eine solche Verkettung oder Gesamtheit wird also als eine Maschine betrachtet und benötigt eine CE-Kennzeichnung als auch eine Konformitätserklärung. Wenn Sie nun als Betreiber mehrere Maschinen einkaufen, die für sich eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung haben und diese dann selbstständig zusammenführen, kann es Ihnen passieren, dass Sie vom Betreiber plötzlich zum Hersteller, mit all seinen Verpflichtungen, dieser Verkettung oder Gesamtheit werden.

Besonders ärgerlich sind solche Fälle dann, wenn solche Verkettungen auf einer fehlerhaften Planung beruhen und damit unnötig eine neue Maschine entsteht die einen Hersteller benötigt.

CE-Kennzeichnung Betreiber Verkettung Maschinen

Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.

Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu

[6] Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung