CE-Kennzeichnung - Wenn Betreiber von Maschinen zum Hersteller werden

Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet eine CE-Kennzeichnung anzubringen und das zugehörige Konformitätsverfahren durchzuführen, insofern das Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden soll. Als Betreiber einer Maschine sind Sie in der Pflicht, auch nur solche Maschinen zu beschaffen. Doch was passiert, wenn die Rollenverteilung nicht mehr eindeutig ist, und Sie als Betreiber plötzlich zum Hersteller werden. Mit diesem Artikel möchten wir genau auf diese Fälle eingehen.

CE-Kennzeichnung Betreiber von Maschinen

Was sollten Betreiber von Maschinen wissen?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller einer Anlage, dass sein Produkt mit den aktuell gültigen und anwendbaren europäischen Richtlinien übereinstimmt. Dazu stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus, in der er die entsprechenden Richtlinien und die zugehörigen harmonisierten Normen vermerkt. Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt bezieht sich dann auch nur auf den Inhalt dieser Konformitätserklärung. Doch warum ist nun die Kenntnis von der CE-Kennzeichnung auch für den Betreiber relevant? Nun ganz einfach! Sie dürfen als Betreiber und Arbeitgeber Ihrem Personal nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen die den Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen der EU entsprechen. Tragen Anlagen keine CE-Kennzeichnung, müssen Sie davon ausgehen, dass diese nicht mit solchen übereinstimmen. Eine Verwendung und Bereitstellung solcher Anlagen, wäre somit unzulässig. Zusätzlich birgt dann hier auch die Gefahr, dass sie als Betreiber unwissentlich zum Hersteller werden und die CE-Kennzeichnung damit sogar selbst anbringen müssen.

In der oberen Abbildung können Sie den Zusammenhang zwischen den beiden Rollen "Betreiber" und "Hersteller" erkennen. Mit diesem Artikel, möchten wir Ihnen erläutern, wie wichtig es ist, auf diese Rollen bei der Beschaffung von Maschinen zu achten. Denn zum einen sollen Sie nicht versehentlich zum Hersteller werden und zum anderen dürfen Sie die Anlagen auch nur bei Herstellern beschaffen die CE konform produzieren. Dazu möchten wir im folgenden auf die vier relevanten Fälle bei der Beschaffung von Maschinen eingehen, bei der Sie als Betreiber mit der CE-Kennzeichnung konfrontiert werden. Jedem Fall haben wir ein Kapitel gewidmet, welches mit jeweils einem Video begleitet wird. Bevor es jedoch los geht, möchten wir zunächst der Frage, was denn eine CE-Kennzeichnung ist auf den Grund gehen.

Grundlagen CE-Rika

Was ist eine CE-Kennzeichnung?

In diesem Beitrag gehen wir näher auf die CE-Kennzeichnung von Maschinen ein. Am besten Sie lesen diesen Beitrag zuerst, um die folgenden Beiträge besser zu verstehen.

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Beschaffung einer Maschine

Was ist bei der Beschaffung einer Maschine zu berücksichtigen?

Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Sie als Betreiber selbst zum Hersteller werden können. Wir zeigen Ihnen, wann ein solcher Fall eintreten kann.

Eigenbau einer Maschine

Ist eine CE-Kennzeichnung bei einem Eigenbau erforderlich?

Wenn Sie eine Maschine selbst bauen und Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, werden Sie zusätzlich zum Hersteller. Erfahren Sie hier warum.

Modernisierung einer Maschine

Neue CE-Kennzeichnung bei einer wesentlichen Veränderung!

Ist eine Maschine in die Jahre gekommen, oder hat eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass Anpassungen notwendig sind, kann es sein, dass Sie als Betreiber durch den Umbau zum Hersteller werden.

Verkettung von Maschinen

Was ist eine Verkettung von Maschinen?

Vorischt, wenn Sie als Betreiber mehrere Maschinen zu einer Anlage zusammenfügen, auch hier kann es sein, dass Sie dann selbst zum Hersteller der Gesamt-Anlage werden.

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Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.

Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu

[6] Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung