CE-Kennzeichnung - Betreiber - Wesentliche Veränderung von Maschinen

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Wann hat man eine wesentliche Veränderung von Maschinen?

Gerade im Sonderanlagenbau kann es vorkommen, dass eine Maschine modernisiert oder umgebaut werden muss. Hier ist in Bezug auf die CE-Kennzeichnung zu bewerten ob die Maschine so stark verändert wird, dass von einer neuen Inverkehrbringung gesprochen werden kann.

CE-Kennzeichnung Betreiber wesentliche Veränderung

D.h. Sie müssen nicht wegen jeder Kleinigkeit eine neue CE-Kennzeichnung und das damit verbundenen Konformitätsverfahren durchführen. Erst wenn die Änderungen so gravierend sind, dass neue Gefährdungen entstehen, oder bereits bestehende Gefährdungen in ihrem Risiko erhöht werden, spricht man von einer wesentlichen Veränderung. Damit muss also eine CE-Kennzeichnung erst dann angebracht werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Maschine vorliegt. Ist dies der Fall, und Sie ändern die Maschine als Betreiber, werden Sie zum neuen Hersteller der Maschine und müssen die CE-Kennzeichnung selbstständig anbringen und das damit verbundene Konformitätsverfahren durchführen.

Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.

Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu

[6] Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung

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