CE-Kennzeichnung - Betreiber - Verkettung von Maschinen

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Was ist eine Verkettung von Maschinen?

Bei einer Verkettung von Maschinen, werden mehrere Maschinen funktional und sicherheitstechnisch zusammengefügt um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Die reine Integrat,ion in eine gemeinsame Not-Halt Schnittstelle, gilt jedoch nicht als sicherheitstechnischer Zusammenhang. Es muss sich schon um eine Sicherheitsfunktion handeln.

CE-Kennzeichnung Betreiber Verkettung Maschinen

Die Maschinenrichtlinie nennt dies eine Gesamtheit von Maschinen. Eine solche Verkettung oder Gesamtheit wird also als eine Maschine betrachtet und benötigt eine CE-Kennzeichnung als auch eine Konformitätserklärung. Wenn Sie nun als Betreiber mehrere Maschinen einkaufen, die für sich eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung haben und diese dann selbstständig zusammenführen, kann es Ihnen passieren, dass Sie vom Betreiber plötzlich zum Hersteller, mit all seinen Verpflichtungen, dieser Verkettung oder Gesamtheit werden.

Besonders ärgerlich sind solche Fälle dann, wenn solche Verkettungen auf einer fehlerhaften Planung beruhen und damit unnötig eine neue Maschine entsteht die einen Hersteller benötigt.

Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.

Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu

[6] Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung

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