CE-Kennzeichnung - Betreiber - Eigenbau von Maschinen

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Ist eine CE-Kennzeichnung bei einem Eigenbau einer Maschinen erforderlich?

Diese Frage ist erstmal mit "JA" zu beantworten. Die Harmonisierungsrechtsvorschriften regeln die Inverkehrbringung eines Produktes und im Falle der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die einer juristischen Maschine. Juristisch deshalb, da unter die Maschinenrichtlinie auch andere Produkte, wie z.B. Sicherheitsbauteile oder Ketten, fallen.

CE-Kennzeichnung Eigenbau Maschinen

D.h. sobald Sie eine selbst gebaute Maschine Ihrem Personal als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, haben Sie diese Maschine in Verkehr gebracht. Damit sind Sie, wie jeder andere Hersteller auch, verpflichtet eine Richtlinienrecherche durchzuführen und eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Sie nehmen also beim Eigenbau einer Maschine tatsächlich die beiden Rollen Hersteller und Betreiber ein. Handelt es sich im Unternehmen um zwei unterschiedliche Abteilungen, nimmt jede die entsprechende Rolle ein. Selbstverständlich müssen Sie als Betreiber auch wenn Sie die Maschine selbst konstruiert und eine Risikobeurteilung durchgeführt haben, eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung, wie von der Betriebssicherheitsverordnung gefordert, durchführen.

Quellen:

[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.

Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu

[6] Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung

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