CE-Kennzeichnung und was Betreiber von Maschinen wissen sollten
Was ist eine CE-Kennzeichnung?
Möchte ein Hersteller eine Maschine oder auch ein anderes Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen, muss dieses allen anzuwendenden Gesetzen entsprechen.
Dabei spielt es auch keine Rolle ob sich dieser innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union aufhält.
Dazu führt der Hersteller eine Richtlinienrecherche durch und prüft welche Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union für sein Produkt gelten.
Eine solche Harmonisierungsrechtsvorschrift ist z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Fordert mindestens eine dieser Harmonisierungsrechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung, ist eine Anbringung erforderlich.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller also, dass er die für sein Produkt geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften eingehalten hat und die dort beschrieben Konformitätsverfahren durchgeführt hat.
Ebenso bestätigt er, dass die in der Konformitätserklärung angegebenen zu den Harmonisierungsrechtsvorschriften harmonisierten Normen angewendet wurden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die CE-Kennzeichnung eine Erklärung des Herstellers ist und nicht mit einem Qualitätssiegel gleichgesetzt werden kann.
Lassen Sie uns nun etwas in die Vergangenheit springen, vor der Zeit der CE-Kennzeichnung. Wenn Sie damals in Deutschland eine Maschine hergestellt haben, musste diese selbstverständlich auch den deutschen Gesetzten und den damit verbundenen Normen genügen. Wollten Sie die gleiche Maschine nun in Frankreich verkaufen, musst diese natürlich mit den dort herrschenden nationalen Gesetzen übereinstimmen. Dies führte unweigerlich zu Handelshemmnissen, die mit der Gründung der Europäischen Union und damit des europäischen Wirtschaftsraumes abgebaut werden sollten.
Damit waren dann auch die Harmonisierungsrechtsvorschriften und die CE-Kennzeichnung geboren. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Richtlinien auch wenn Sie so heißen dennoch ein Gesetz sind, denn sie werden ins nationale Gesetz übertragen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. ist im ProdSG verankert. Wenn Sie sich die 9.ProdSV zu Gemüte ziehen, werden sie die Inhalte der Maschinenrichtlinie wiederfinden.
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass eine Harmonisierungsrechtsvorschrift nur Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes stellt und keine Lösungen vorgibt. Damit soll der technischen Innovation der Hersteller keine Grenzen und gleichzeitig ein hoher Standard an Sicherheit gesetzt werden. Die weiter oben erwähnten harmonisierten Normen, sind Normen die bei Anwendung, eine Konformitätsvermutung zur jeweiligen Richtlinie auslösen. Eine solche Norm konkretisiert die Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften auf technischem Niveau und sind somit als Mindestanforderung zu betrachten. Durch die Anwendung der harmonisierten Normen soll auch ein wettbewerbswidriges Verhalten unterbunden werden. Ein günstiger Preis, darf nicht auf Kosten der Sicherheit des Personals entstehen. Gerade hier sind auch Sie als Betreiber von Maschinen gefragt, wenn Sie bei der Beschaffung der Maschine die Vergleichbarkeit der Angebote in der Angebotsphase herstellen und der Einkauf auf dieser Basis die Bestellung auslöst.
Wann Sie als Betreiber einer Maschine die CE-Kennzeichnung durchführen!
Kommen wir nun nach der kurzen Einleitung zur CE-Kennzeichnung, zu den vier Fällen die eintreten können, bei denen Sie als Betreiber mit der CE-Kennzeichnung konfrontiert werden.
Fall 1: Beschaffung beim Hersteller
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Sie als Betreiber selbst zum Hersteller werden können. Wir zeigen Ihnen, wann ein solcher Fall eintreten kann.
Fall 2: Eigenbau oder Eigenherstellung
Wenn Sie eine Maschine selbst bauen und Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, werden Sie zusätzlich zum Hersteller. Erfahren Sie hier warum.
Fall 3: Umbau oder Modernisierung
Ist eine Maschine in die Jahre gekommen, oder hat eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass Anpassungen notwendig sind, kann es sein, dass Sie als Betreiber durch den Umbau zum Hersteller werden.
Fall 4: Verkettung von Maschinen
Vorischt, wenn Sie als Betreiber mehrere Maschinen zu einer Anlage zusammenfügen, auch hier kann es sein, dass Sie dann selbst zum Hersteller der Gesamt-Anlage werden.
Zum ArtikelQuellen:
[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.
Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu
[6]
Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung
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