CE-Kennzeichnung - Betreiber - Beschaffung von Maschinen
Was ist bei der Beschaffung beim Hersteller zu berücksichtigen?
Wenn sie als Betreiber Ihrem Personal eine Maschine als Arbeitsmittel bereitstellen haben Sie nach Betriebssicherheitsverordnung mindestens zwei Verpflichtungen. Zum einen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zum anderen die ausschließliche Bereitstellung von Arbeitsmitteln die den Gesundheitsschutzanforderungen der europäischen Richtlinien genügen. Bei Maschinen heißt das, dass Sie prüfen müssen ob die Maschine tatsächlich eine CE-Kennzeichnung trägt und eine ordnungsgemäße Konformitätserklärung vorhanden ist. Ebenso müssen Sie prüfen, ob Ihnen die erforderlichen Benutzerinformationen in ausreichender Form vorliegen. Denn meistens ist dies Ihre einzige Grundlage auf der Sie Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung stützen können. Überwiegend erfolgt diese Angabe über die Betriebsanleitung des Herstellers, innerhalb welcher die Restrisiken definiert sind auf die der Betreiber mit weiteren Maßnahmen zu reagieren hat.
Ganz wichtig jedoch! Bleiben Sie in Ihrer Rolle als Betreiber, außer Ihnen sind die Pflichten eines Herstellers bewusst und können diese Rolle tatsächlich annehmen. Dazu ist es gerade bei Sonderanlagen bereits zu Beginn erforderlich die Systemgrenzen und damit die Reichweite der CE-Kennzeichnung zu definieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie nicht versehentlich in die Herstellerrolle rutschen, selbst wenn alle Lieferanten CE konform liefern.
Quellen:
[1] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Insbesondere Artikel 114 "Angleichung der Rechtsvorschriften".
[2] Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EG.
[3] Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 ("Blue Guide") (2016/C 272/01).
[4] Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 20.Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
[5] Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG.
Die oben aufgeführten Dokumente können Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union downloaden: https://eur-lex.europa.eu
[6]
Interprationspapier der BMAS zum Thema "Wesentliche Änderung von Maschinen"
[7] Betriebssicherheitsverordnung
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